1. ANWENDUNG
1.1 Kwapso — im Folgenden Kwapso genannt — erbringt seine Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für jede Abweichung vom Schriftformerfordernis.
1.3 Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nur wirksam, wenn sie von Kwapso ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, auch wenn Kwapso von ihnen Kenntnis hat.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
2. ABSCHLUSS DES VERTRAGS
2.1 Grundlage für den Vertragsschluss ist das jeweilige Angebot von Kwapso oder die Bestellung des Kunden, in der der Leistungsumfang und die Vergütung dargelegt werden. Die Angebote von Kwapso sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Wenn der Kunde eine Bestellung aufgibt, ist er an diese für zwei Wochen ab deren Eingang bei Kwapso gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn Kwapso die Bestellung annimmt. Die Annahme muss schriftlich erfolgen (z. B. durch Auftragsbestätigung), es sei denn, Kwapso gibt eindeutig an (z. B. durch Ergreifen von Maßnahmen auf der Grundlage der Bestellung), dass es die Bestellung annimmt.
3. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen bestimmt sich nach der Bestellung des Kunden oder der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der Schriftform.
3.2 Alle Kwapso-Dienste müssen vom Kunden überprüft und innerhalb von drei Tagen freigeschaltet werden. Werden sie nicht rechtzeitig genehmigt, gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.3 Der Kunde stellt Kwapso unverzüglich alle Informationen und Dokumente zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind. Der Kunde wird Kwapso über alle Vorgänge informieren, die für die Ausführung des Auftrags wichtig sind, auch wenn diese Umstände erst während der Ausführung des Auftrags bekannt werden. Der Kunde trägt die Kosten, die entstehen, wenn sich die Arbeit aufgrund falscher, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben des Kunden verzögert.
3.4 Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die für die Ausführung der Bestellung zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos usw.) auf etwaige bestehende Urheber-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter zu überprüfen. Kwapso haftet nicht für eine Verletzung solcher Rechte. Wird Kwapso wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hat der Kunde Kwapso schad- und klaglos zu halten; der Kunde hat Kwapso alle Nachteile zu ersetzen, die Kwapso aufgrund einer Inanspruchnahme Dritter entstehen.
4. EXTERNE DIENSTLEISTUNGEN/BEAUFTRAGUNG DRITTER
4.1 Kwapso ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die Leistung selbst zu erbringen, sich bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder solche Leistungen zu ersetzen („Vermittler“).
4.2 Vermittler werden entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden beauftragt, in jedem Fall jedoch für Rechnung des Kunden. Es gelten stets die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der beauftragten Subunternehmer — auch wenn die Bearbeitungsarbeiten über Kwapso dem Kunden in Rechnung gestellt werden sollen. Der gesamte Rechnungsbetrag muss pünktlich bezahlt werden, eine Reduzierung des Rechnungsbetrags ist erst zulässig, sobald wir eine Gutschrift vom Lieferanten erhalten haben; falls die Rechnung bereits überwiesen wurde, erstatten wir die Differenz.
4.3 Kwapso wählt Beschaffungsassistenten sorgfältig aus und stellt sicher, dass sie über die erforderlichen beruflichen Qualifikationen verfügen.
5. DATTELN
5.1 Vereinbarungen über Fristen und Termine müssen schriftlich festgehalten oder bestätigt werden. Kwapso wird sich bemühen, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden jedoch nur dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Kwapso eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen eingeräumt hat. Diese Frist beginnt mit dem Erhalt eines Mahnschreibens an Kwapso.
5.2 Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Kwapso ist nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Kwapso zur Zahlung von Schadensersatz aufgrund von Verzug verpflichtet.
5.3 Unvermeidbare oder unvorhersehbare Ereignisse — insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von Kwapso — entbinden Kwapso in jedem Fall von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde mit seinen für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen) in Verzug ist. In diesem Fall verschiebt sich der vereinbarte Termin mindestens im Umfang der Verzögerung.
6. RÜCKTRITT VOM VERTRAG
Kwapso ist insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn — die Erbringung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder sich trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert; — berechtigte Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen und der Kunde auf Anfrage von Kwapso weder Vorauszahlungen leistet noch angemessene Sicherheitsleistungen leistet, bevor Kwapso Leistung erbringt.
7. EHRENAMTLICH
7.1 Sofern nicht anders vereinbart, entsteht der Kwapso-Honoraranspruch für jede einzelne Dienstleistung, sobald diese erbracht wurde. Kwapso ist berechtigt, zur Deckung seiner Aufwendungen Vorauszahlungen zu verlangen.
7.2 Alle von Kwapso erbrachten Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgedeckt sind, werden gesondert vergütet. Alle Kwapso entstandenen Barauslagen werden vom Kunden erstattet.
8. BEZAHLUNG
8.1. Zahlungen an Kwapso müssen ausschließlich über Stripe-Links erfolgen, die vom Auftragnehmer bereitgestellt werden. Monatliche Zahlungen sind im Voraus per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift zu leisten. Es stehen mehrere Zahlungsoptionen zur Verfügung (monatlich oder jährlich). Bei Nichtzahlung wird der Zugriff auf die Software gesperrt.
8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit dem Einzug der Forderung verbundenen Kosten und Auslagen zu tragen, wie zum Beispiel Inkassogebühren oder andere notwendige Kosten für angemessene Rechtsverfolgung.
8.3. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden kann Kwapso unverzüglich die Zahlung aller Dienstleistungen und Teilleistungen verlangen, die im Rahmen anderer mit dem Kunden geschlossener Verträge erbracht werden.
8.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Forderungen von Kwapso aufzurechnen, es sei denn, die Forderung des Kunden wurde von Kwapso schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Das Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen.
8,5. Die anfänglichen Entwicklungskosten sind per Rechnung zu zahlen, entweder mit einer 50/50-Aufteilung oder einer Anzahlung von 20% und 6 monatlichen Raten.
9. HAFTUNG
10.1 Kwapso haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden nur, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit muss vom Geschädigten nachgewiesen werden.
10.2 Keine Ergebnisgarantie — Wir wissen, wie wichtig erfolgreiche Ergebnisse für unsere Kunden sind. Es ist jedoch wichtig zu erkennen, dass der Erfolg von verschiedenen externen Faktoren beeinflusst wird, auf die wir keinen Einfluss haben. Obwohl wir uns bemühen, den bestmöglichen Service zu bieten, können wir keine spezifischen Ergebnisse oder Erfolge garantieren. Der Erfolg unserer Bemühungen hängt von Umständen und Bedingungen ab, die variieren können.
10. GARANTIE UND SCHADENSERSATZ
10.1 Der Kunde muss etwaige Beschwerden unverzüglich, in jedem Fall jedoch innerhalb von drei Tagen nach der Leistung von Kwapso, schriftlich geltend machen und begründen. Bei berechtigten und fristgerechten Beschwerden hat der Kunde lediglich Anspruch auf Verbesserung oder Ersatz der Dienstleistung durch Kwapso.
10.2 Ist die Beschwerde berechtigt, werden die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist behoben, wobei der Kunde der Gruppe die Möglichkeit gibt, alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Kwapso ist berechtigt, die Verbesserung des Dienstes abzulehnen, wenn dies unmöglich ist oder für Kwapso mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.
10.3 Die Umkehr der Beweislast gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Kwapso ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Zeitpunkt der Lieferung, der Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden nachzuweisen.
10.4 Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mangelfolgeschäden oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Kwapso beruhen. Entgangener Gewinn oder Deckungsbeitrag können nicht geltend gemacht werden.
10.5 Schadensersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
10,6. Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert ohne Steuern begrenzt.